Pressemitteilung: Eine Jahrhundertchance für die Entwicklung des Ortsteils ist vertan
Borchen, 26. Oktober 2026. Das Landgericht Paderborn hat entschieden, dass zwischen einem Kaufinteressenten und der bisherigen Eigentümerin ein wirksamer Kaufvertrag über das für den Kreisverkehr benötigte Grundstück zustande gekommen ist. Die Berufungsfrist ist verstrichen, das Urteil damit rechtskräftig. Der Erwerb des Grundstücks durch die Gemeinde ist somit nicht mehr möglich. Die geplante Kreisellösung ist gescheitert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Borchen bedauert diese Entwicklung ausdrücklich.
Die Kreisellösung war das Ergebnis jahrelanger Arbeit. Bereits 2022 hatten sich die Gemeinde Borchen, der Kreis Paderborn und Straßen.NRW auf eine gemeinsame Sanierung der Ortsdurchfahrt verständigt. Im März dieses Jahres stimmte der Rat mit großer Mehrheit für die ausgearbeitete Lösung, die gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Welling und Partner entwickelt worden war. Damit war klar: Es handelte sich nicht um ein Wunschprojekt einzelner Beteiligter, sondern um eine fachlich fundierte und breit getragene Planung.
Umso mehr überraschen uns die Vorwürfe, die Planung sei überstürzt worden und die Kosten seien nicht transparent gewesen. Die Überlegungen liefen über Jahre, und nahezu alle unmittelbar angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohner unterstützten die Lösung. Bei der Sanierung einer Landesstraße liegt die finanzielle Verantwortung maßgeblich bei Straßen.NRW; zudem kommen Landesfördermittel zum Tragen. Die abschließende Finanzierung ließ sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht verlässlich beziffern. Konkrete Zahlen hätten daher nur Schätzungen sein können.
Eigentums- und Vertragsrechte sind ein hohes Gut. Ob ein Grundstück veräußert werden kann, entscheidet nicht die politische Mehrheit, sondern der Eigentümer oder eine wirksame vertragliche Vereinbarung. Das Landgericht hat im vorliegenden Fall die Rechtsposition des einzelnen Kaufinteressenten gegenüber einer von breiter Mehrheit getragenen Planung bestätigt. Damit kann das Interesse eines Einzelnen dazu führen, dass eine Entwicklung nicht zustande kommt, die für einen ganzen Ortsteil erhebliche Vorteile gebracht hätte.
Besonders ungewöhnlich ist dabei der zeitliche Ablauf: Ein Kaufangebot aus dem Jahr 1999 wurde erst rund 26 Jahre später angenommen. Das Landgericht hat diese Annahme als wirksamen Vertragsschluss bestätigt. Damit ist die rechtliche Grundlage für den Grundstückserwerb durch einen anderen Kaufinteressenten entstanden, bevor die Gemeinde ihre Planung umsetzen konnte. Somit ist die Kreisellösung nicht mehr realisierbar.
Jetzt sollte weiterhin nach einer kooperativen Lösung gesucht werden, die die unterschiedlichen Interessen zusammenführt. Wer Nordborchen voranbringen will, sollte an einer konstruktiven Weiterentwicklung des Ortsteils interessiert sein, nicht an einer dauerhaften Blockade.
Auch für den Einzelhandelsstandort ist damit die Zukunft noch offen. Ein Umbau des Bestandsgebäudes könnte neue Perspektiven eröffnen. Den Vorschlag, konstruktiv mit dem Eigentümer des EDEKA-Marktes zusammenzuarbeiten, begrüßen wir ausdrücklich.
Gleichzeitig müssen mögliche Alternativen zum Kreisverkehr fachlich geprüft werden. Sie dürfen weder neue Gefahrenstellen schaffen noch die dringend notwendige Sanierung der Ortsdurchfahrt gefährden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Sanierung endlich vorankommt und der EDEKA-Standort in Nordborchen langfristig eine Perspektive erhält.
Nicht jede Lösung muss um jeden Preis umgesetzt werden. Manchmal gehört auch dazu, eine gute Idee zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Borchen

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