Einstimmig fasste der Borchener Rat den Beschluss zum Neubau eines Betreuungsgebäudes für die Nordborchener Grundschule. Als Entscheidungsgremium der Gemeinde Borchen hat der Rat bei der Verabschiedung des Haushaltes 2018 am 05. Februar 2018 auch mehrheitlich – gegen die Stimmen des Bürgermeisters und der SPD – klargestellt, dass er die Planung des neuen Betreuungsgebäudes inhaltlich begleiten möchte. Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grüne und Die Freien haben deshalb einen entsprechenden Sperrvermerk beantragt und ihn abgestimmt.
Der Sperrvermerk bewirkt, dass die Haushaltsmittel incl. der Zuschüsse stufenweise entsprechend der Bauabschnitte freigegeben werden. Aktuell werden nach den Detailplanungen des Gebäudeanbaus sowie der Detail-Kostenermittlungen hierfür erst wieder Finanzmittel benötigt und bedürfen einer Freigabe für die nächste Stufe.
Solange die Planungen zeitnah in den Rat eingebracht werden, gibt es durch so ein Vorgehen keine zeitlichen Verzögerungen bei der Fertigstellung. Auch gibt es keine Auswirkungen auf den geplanten Zuschuss.
Inhaltlich geht es darum, dass die Anforderungen, Vorstellungen und Ideen, der an dem Bauprojekt „Schulerweiterung“ beteiligen Gremien, wie da sind Lehrer, Betreuungspersonal und Eltern ebenso in die von der Schulverwaltung der Gemeinde Borchen zu entwickelnden Planungen einfließen sollen.
Ziel ist es, sparsam und wirtschaftlich mit den ohnehin knappen Ressourcen der Gemeinde umzugehen. Zur Erinnerung: Der Betreuungsneubau ist mit 2,4 Mio. € veranschlagt; ca. 800 T€ fließen als Zuschuss in das Projekt. Der Haushaltsplan 2018 schließt mit einem geplanten Minus von 1,6 Mio. € ab.
Wörtlich steht im Antrag: „Die Mittel incl. der Zuwendungen aus dieser Position werden stufenweise freigegeben. Erst nach Vorlage der Detailplanungen des Gebäudeanbaus, sowie der Detail Kostenermittlungen hierfür werden die entsprechend nötigen Finanz-Mittel freigegeben.“
Der Ball liegt somit beim Bürgermeister. Die Vorplanungen können durch die Verwaltung erstellt werden, wodurch keine weiteren Mittel eingestellt werden müssen. Eines gesonderten Antrages auf Wiederaufnahme der Planungstätigkeit bedarf es nicht – diese sollten entsprechend der Ursprungsplanung erfolgen. Das Gebäude soll zeitnah entstehen und übergeben werden.
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Haushalt 2022 mit frischem, grünem Wind!
HAUSHALTSREDE 2022 In ihren Haushaltsreden stellen alljährlich die Fraktionen ihre Einschätzungen zum von der Verwaltung erstellten Haushalt der Gemeinde vor. Der Haushalt stellt in vielerlei Hinsicht die Weichen für das…
Weiterlesen »
Grüner Antrag für Bürgerpflanzaktion
ANTRAG Biologisch tote Schotterflächen in den Vorgärten, Steinkäfige (Gabionen) und Einfriedungen mit undurchlässiger Plastikfolie schränken auch in Borchen die Artenvielfalt ein. Durch diese Art der Gartengestaltung wird der Lebensraum von…
Weiterlesen »
Borchener Wochenmarkt künftig am Mallinckrodthof ?
ANTRAG Der wöchentliche Markt in Borchen am Rathausplatz findet praktisch nicht mehr statt. Für die Beschicker steht der Aufwand in keinem Verhältnis mehr zu den Erträgen. Der Verlust des Wochenmarktes…
Weiterlesen »