„Mit den Informationen seitens des LWL herrscht jetzt weitgehend Klarheit über die Entscheidungsprozesse über den Aufzug am Mallinckrodthof. Jetzt können wir nach konstruktiven Lösung suchen, gerade auch mit Blick auf eine ansprechende Oberflächengestaltung des Betonturmes“, kommentiert Guido Reitmeyer, der Vorsitzende der Borchener Grünen, den Stand im Streit um den Aufzug am denkmalgeschützen Mallinckrodthof.
Nach den gemeinsamen Recherchen der Borchener Grünen und der CDU wurde der Anbau des Aufzuges am Mallinckrodthof und dessen Gestaltung in Borchen von der Gemeinde Borchen nicht, wie gefordert, mit dem Denkmalamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe LWL abgestimmt – und ist somit denkmalrechtlich nicht genehmigt. Das geht aus einer Nachricht des LWL vom 11. Januar 2018 hervor.
Mit einer gemeinsamen Anfrage hatten die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen zum Ende des vergangenen Jahres den Stein ins Rollen gebracht. In Gesprächen mit dem Denkmalamt zeigten sich erste konkrete Anhaltspunkte für eine fehlende Abstimmung der Borchener Verwaltung und der Denkmalbehörde in Münster.
Nach vorliegenden Informationen erfolgten unter anderem eine Reduzierung der Gesamthöhe des Aufzugsschachtes und die Verkleinerung des Grundrisses – demnach ebenfalls auf Anregung des LWL. Beides hatte Bürgermeister Allerdissen als seine Idee dargestellt.
Kritisch gesehen wird vom LWL gleichfalls die „nicht überzeugende“ Material- und Farbwahl für die Fassadengestaltung. Nach der Vorstellung des Bürgermeisters sollten farbige Kunststoffplatten in rotbraun oder dunkelbraun oder Schiefer zur Verblendung des Betonturmes benutzt werden.
Als einen weiteren Kritikpunkt wurde der Anschluss des Außen-Aufzuges mit dem Bestandsgebäude benannt.
Der Landschaftsverband hat einen Ortstermin am 22. Januar vorgeschlagen, bei dem sich die Gemeinde und das Denkmalamt des LWL über mögliche Lösungsansätze austauschen werden.
Sowohl CDU als auch die Grünen in einer gemeinsamen Presseerklärung betonen, dass bei der Suche nach einer genehmigungsfähigen Lösung jetzt besonderes Augenmerk auf eine ansprechende Oberflächengestaltung gelegt werden muss. Es gilt nun, eine Variante zu entwickeln, die dem Charakter des Gebäudes würdig ist und den besonderen, ortsbildprägenden Charakter des Gebäudes unterstreicht.
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