Gemeinderat Borchen spricht sich gegen Einführung der Bezahlkarte aus

In seiner Sitzung am 22. Mai 2025 hat der Gemeinderat Borchen mehrheitlich beschlossen, von der sogenannten Opt-Out-Regelung gemäß § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW Gebrauch zu machen. Damit verzichtet die Gemeinde auf die Einführung einer Bezahlkarte zur Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Bürgermeister Uwe Gockel und Fachbereichsleiterin Silke Hink hatten zuvor im Haupt- und Finanzausschuss überzeugend dargelegt, dass das derzeit praktizierte Verfahren zur Leistungsgewährung funktional, rechtssicher und sozial verantwortlich ist. Insbesondere hoben sie hervor, dass es kaum Hinweise auf missbräuchliche Verwendung gibt und bei ersten anfänglichen Hinweisen gegengesteuert wird. Die gewährten Leistungen werden mit der jetzigen Praxis demnach bedarfsorientiert und zweckgebunden eingesetzt. Die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge, würde in Borchen keinen erkennbaren Nutzen bringen, aber mit erheblichem Verwaltungsaufwand und rechtlichen Unsicherheiten verbunden sein.

Trotz dieser fachlich klaren Einschätzung der Verwaltung lehnte die CDU-Fraktion den Antrag ab – ohne sich inhaltlich zur eigenen Position zu äußern. Auf Nachfrage aus der Grünen-Fraktion, warum der Antrag abgelehnt werde, obwohl die Verwaltung ein funktionierendes, gerechtes und transparentes System vorweise, blieb die CDU eine Erklärung schuldig.

Wir sind der Meinung: Schweigen schafft kein Vertrauen!

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