Klärschlamm ökologisch verantwortungsvoll entsorgen – Borchener Grüne gegen WWE-Angebot

Die Borchener Bündnisgrünen lehnen die Entsorgung von Klärschlamm über die WWE ab. Zentraler Kritikpunkt der Grünen ist, dass beim WWE-Konzept aus Wirtschaftlichkeits-Erwägungen nur ökologische Minimalstandards eingehalten werden sollen. Die Grünen fordern modernste Technik auf höchstem ökologischem Standard mit geringstmöglichen Emissionen und eine Bewertung aus Umweltperspektive.  

Klärschlamm entsteht, wenn in Kläranlagen aus den Abwässern die organischen und mineralischen Stoffe herausgezogen werden. Das Abfallendprodukt kann für den Menschen schädliche Mikroorganismen enthalten. Klärschlamm darf deshalb in Deutschland weder auf Felder noch auf Obst- und Gemüseanbauflächen ausgebracht werden.   

In der Ratssitzung erklärte der Fraktionsvorsitzende Guido Reitmeyer:  „Es ist noch gar nicht lange her, dass wir über die Entsorgung von Klärschlamm unterhalten haben. Um genau zu sein, Herr Büker hat unsere Anfrage dazu im letzten regulären HFA am 9. Mai ausführlich beantwortet.

Vor den knapp 7 Wochen hatten wir eher allgemeine Aussagen getätigt: Herr Büker hoffte, dass der Schlamm nach einer Ausschreibung nicht in ein anderes Bundesland transportiert werden müsse. Sie Herr Bürgermeister waren sich sicher, dass es maximal das Rheinland werden würde. Auch über ökologische Aspekte, die uns Grünen sehr wichtig sind, haben wir kurz gesprochen und sind dann übereingekommen, uns zu gegebener Zeit darüber wieder zu unterhalten.

Wie wir heute in den Vorlagen sehen, geht das schneller, als wir jemals gedacht haben. Es sieht so aus, als mache die WWE Druck, um in den Markt mit Verbrennung und Phosphorrückgewinnung zu gelangen.

Die Vorlage mit Anhang umfasst stattliche 64 Seiten. Neben den Hintergrundinformationen, die uns Herr Büker schon ausführlich dargestellt hatte, wird so manches dargestellt, wie sich die WWE eine Entsorgung von Klärschlämmen vorstellt.

Dazu gehören:

  • Gründung einer eigenen Gesellschaft
  • Sogenannte Inhouse Vergabe – also ohne Ausschreibung
  • Entsorgungssicherheit ab 2020 (soweit im Einzelfall von der Kommune gewünscht);
  • Thermische Verwertung der Klärschlämme (z. B. in einer Wirbelschicht-Monoverbrennungsanlage für kommunale Klärschlämme) ab 2022 bei langfristiger Stoffstromabsicherung
  • Beteiligung der Einlieferer (Kommunen, Stadtwerke, Zweckverbände usw.) an der Wertschöpfung aus der Verwertungsanlage (soweit gewünscht);
  • Nach Ausschreibung: Genehmigungsantrag, Bau und Betrieb der Anlage mit einem oder mehreren in der technischen Verwertung renommierten Partner(n);
  • Preisliche Optimierung der Verwertung durch hohe Mengenbündelung mit langfristiger Planungssicherheit;
  • Optimierung der Logistikkosten und
  • Phosphorrückgewinnung aus der Asche außerhalb der Risikosphäre der Kommunen.

Es wird auch über Renditen gesprochen und Fördermittel. Die Wirtschaftlichkeit, Geldflüsse werden dargestellt und auch die angenommenen Kosten für die Gemeinden.

Man stellt hier ausführlich die Entsorgungssicherheit und die Wirtschaftlichkeit dar. Zweifelsohne wichtige Themen.  Selbst über die Toilettenbenutzung auf dem Betriebsgelände konnten wir etwas lesen. Ich sage es mal so …als Geschäftsfeld auch mehr oder weniger interessant.

Natürlich frage ich mich, ist die WWE in der Lage – jenseits der bunten Flyer – diese Technik zu beherrschen? Ist es sinnvoll für eine WWE dieses Geschäftsfeld zu betreten? – Aber diese Fragen brauchen wir hier nicht zu beantworten.

So kommen wir nun zu den wirklich wichtigen Dingen einer Verbrennungsanlage:

  • Es soll sich um eine Monoverbrennungsanlage mit stationärer Wirbelschicht handeln.
  • Indikative Grenzwerte der Verbrennung werden genannt – mit dem Hinweis, dass die Tatsächlichen später bei Genehmigung folgen werden.

Unterm Strich heißt das, es wird mit oder nach „Stand der Technik“ verbrannt. Wenn man das auf gut Deutsch mal übersetzt, bedeutet das: So eine Anlage wird mit einem Filter ausgestattet, der so gerade eben die geforderten Grenzwerte einhält und möglichst preisgünstig ist. Die wirtschaftliche Sicht trifft das voll.

Herr Bürgermeister, wir deuteten es das letzte Mal ja schon an, für uns ist der wichtigste Punkt bei einer Verbrennungsanlage die Ökologie.

Was bedeutet das:

  • Es soll modernste Technik auf höchstem ökologischem Standard mit geringstmöglichen Emissionen eingesetzt werden und nicht Stand der Technik, der maximal die aktuell vorgeschriebenen Grenzwerte einhält.
  • Der Ressourcenverbrauch soll minimal sein und so eine Anlage soll gute Wiedergewinnungsraten für Phosphor aufzeigen.
  • Kurze Transportwege sind zu bevorzugen.
  • Die Verbrennung sollte unter kommunaler Leitung erfolgen – Gewinne, wie sie in den Unterlagen der WWE dargestellt werden, sind hier nicht das Wichtigste. Die Kontrolle des Inputs und der Emissionen stehen im Vordergrund.
  • Es wird ein Standort benötigt, der auf Akzeptanz stößt Wir sprachen das letzte Mal auch über Bielefeld und die Beteiligung dort über den Kreis: Bielefeld besitzt eine hervorragende Filteranlage mit Nasswäschern und hat noch einiges an Kapazitäten frei. Eine Monoverbrennungsanlage für Klärschlämme müsste demgegenüber noch gebaut werden. Die WWE besitzt derzeit weder eine Verbrennungsanlage noch eine Filteranlage.

Neben der WWE gibt es auch die sogenannte “Klärschlammkooperation OWL“. Die WWE verweist auch in ihren Unterlagen darauf und sagt letztlich, dass sie aufgrund fehlender Signale bis Ende Januar letztlich nicht zusammengekommen sind. Das zu beurteilen ist nicht unsere Aufgabe.

Dennoch frage ich mich, ob wir diese Klärschlammkooperation nicht genauer ansehen sollten. Ich frage es mich nicht nur, ich rege es hiermit auch an.

Von den eben genannten Kriterien ist die WWE meines Wissens deutlich weiter entfernt als die Klärschlammkooperation OWL. Ist das von der Verwaltung schon mal geprüft worden und könnten Sie uns das dann vorstellen? Gibt es vielleicht sogar weitere Alternativen.“

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