Wer ist denn dafür zuständig? 

Damit alles klar geregelt ist, gibt es eine Zuständigkeitsordnung in unserer Gemeinde. Darin werden Aufgaben und Befugnisse den verschiedenen Organen und Institutionen innerhalb der Gemeinde zugewiesen. Diese Ordnung verhilft dazu, klare Strukturen zu schaffen. Wer verantwortlich ist in der kommunalen Verwaltung, ist so für alle Beteiligten klar ersichtlich. 

Die Zuständigkeitsordnung verteilt die Aufgaben zwischen den verschiedenen Gremien der Gemeinde: Was gehört in den Gemeinderat? Wofür sind die Ausschüsse, der Bürgermeister und die Verwaltung zuständig? Es geht darum, dass Arbeit effektiv zugeteilt und anstehende Entscheidungen zeitnah getroffen werden können. Die Ordnung schafft Rechtssicherheit für die Beteiligten, wenn sie als zuständige Person oder Gremium eine Entscheidung treffen. So können zum Beispiel  Bauvorhaben geplant und durchgeführt werden, dem Bau von Windkraftanlagen kann zugestimmt werden oder nicht, soziale Dienstleistungen können bereit gestellt werden.  

Insgesamt sorgt die Zuständigkeitsordnung dafür, dass die Gremien effizient und transparent arbeiten. Unnötige und zeitaufwendige Beratungen in den Gremien sollen vermieden werden, wenn die Sachlage klar ist und die Verwaltung oder der Bürgermeister selbstständig tätig werden können.  Dieses Ziel wurde jetzt bei der kürzlich erfolgten Änderung der Zuständigkeitsordnung erreicht.  Die Ordnung wurde an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und Verbesserungen aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen vorgenommen. Die Verwaltung hat die Zuständigkeitsordnung überarbeitet und nach ein paar kleinen Änderungen wurde die Neuordnung schlussendlich im Rat verabschiedet. Auch unsere Fraktion hat dem zugestimmt. 

Die Kritik der SPD an der Zuständigkeitsordnung betrifft die neuen Regelungen bezüglich Windkraftanlagen. Wir teilen diese Kritik nicht und stellen fest, dass auch weiterhin der erstmalige Antrag zum Errichten einer Windkraftanlage im zuständigen Gremium, dem Bauausschuss, beraten wird. Lediglich technische Veränderungen bereits  genehmigter Anlagen fallen nun  in die Zuständigkeit der Verwaltung bzw. des Bürgermeisters. Aus unserer Sicht ist das richtig. Es dient dazu, Verfahren zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Langwierige und wenig ertragreiche Diskussionen bei eigentlich klarer Rechtslage werden so vermieden. Die Gremien können sich so effektiv den Themen und Fragen zuwenden, die für die Entwicklung  Borchens wichtig sind.  

Die neue Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Borchen ist hier.

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