Widerspruch ist Teil der Demokratie

Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Borchen hat unter dem Vorsitz des grünen Ratsmitgliedes Karl-Edzard Buse-Weber getagt. Der Ausschuss musste einen Einspruch gegen das Ergebnis der Kommunalwahl vom 13. September 2020 prüfen. Der oder die Einwender haben ein gutes, demokratisches Recht in Anspruch genommen. Bei Wahlbetrug oder einer nicht berechtigten Einflussnahme auf die Wahl ist das Wahlergebnis nicht gültig. Dies hat der Ausschuss geprüft und hat einstimmig den Einspruch zurückgewiesen und die Gültigkeit der Wahl festgestellt. Der Rat hat anschließend die Wahl ebenfalls einstimmig für gültig erklärt.

Was davon bleibt ist ein Lehrstück für Demokratie und demokratische Prozesse. Jede*r hat das Recht Wahlen und Wahlergebnisse kritisch zu hinterfragen. In manchen Ländern dieser Erde steht dieses Recht nur auf dem Papier, wird in der Praxis aber mit Füßen getreten. Buse-Weber machte im Ausschuss auf die Situation in Tansania aufmerksam, wo bei der Wahl des Präsidenten von der Opposition Betrug festgestellt wurde. Aber es gibt keine Möglichkeit des Widerspruchs und der demokratisch organisierten Überprüfung. In der Ukraine gehen die Menschen seit Wochen auf die Straße und fordern das demokratische Recht einer fairen und gerechten Wahl ein. Auf der anderen Seite akzeptiert der amerikanische Präsident Trump nicht die Ergebnisse einer ordentlichen und geregelten Überprüfung der Wahlergebnisse. Er spricht weiter von Wahlbetrug und untergräbt damit die demokratisch legitimierten Abläufe.

Vor diesem Hintergrund machte der Vorsitzende Buse-Weber klar, dass der Ausschuss eine sehr wichtige demokratische Aufgabe zu erfüllen hat. Ordentlich und verlässlich den eingegangenen Einspruch zu prüfen sichere das Vertrauen in die demokratischen Strukturen. Den Grünen in Borchen ist es wichtig, die Demokratie zu stärken gegen die Anfeindungen von Populisten und sie zu schützen vor manipulativen Verfälschungen.

Inhaltlich ging es bei der Prüfung um die Verpflichtung eines Ortsvorstehers zur Neutralität oder um sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Nachzulesen ist der Vorgang im Protokoll der Sitzung vom 19. November 2020, im Ratsinformationssystem der Gemeinde öffentlich und leicht zu finden mit der Suchfunktion „Recherche“.

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel